KI-gestützt · RVG-konform · Hosting in Deutschland
Anwaltsvergütung nach RVG — in Minuten statt Stunden.
AiZ-RVG liest Ihre Akte automatisch aus, berechnet die Vergütung nachvollziehbar nach dem RVG und erstellt prüffähige Vergütungsberechnungen nach § 10 RVG — hergeleitet bis zur letzten Position.
Bis zu 5 Rechnungen pro Monat kostenlos. Keine Kreditkarte erforderlich.
Rechnung
RE-2026-0042
- Gegenstandswert
- 8.000,00 €
- VV 2300Geschäftsgebühr
- 525,25 €
- VV 3100Verfahrensgebühr
- 1.190,00 €
- VV 3104Anrechnung VV 2300
- – 262,63 €
- VV 7002Dokumentenpauschale
- 12,00 €
- Gesamt
- 1.633,00 €
RVG · GKG Rechner
Kostenrisiko in 30 Sekunden
Streitwert und Verfahren einstellen — Anwalts- und Gerichtskosten nach RVG und GKG werden sofort berechnet, mit nachvollziehbarer Herleitung bis zur Position.
Eingaben
Optionen
Erweiterte Optionen
Je weiterer Auftraggeber erhöht sich der Gebührensatz um 0,3, höchstens um 2,0 (Nr. 1008 VV).
Gesamtes Kostenrisiko
3.932,96 €
Eigene und gegnerische Anwaltskosten sowie Gerichtskosten — je nach aktivierten Optionen.
- Eigene Anwaltskosten
- 1.609,48 €
- Gerichtskosten (GKG)
- 714,00 €
- Gegnerische Anwaltskosten
- 1.609,48 €
Eigene Anwaltskosten
Details zu jeder Position: Maus über die Rechtsgrundlage halten.
| Gebührenposition | Rechtsgrundlage | Satz | Betrag |
|---|---|---|---|
| Gebühren | |||
| 3100Verfahrensgebühr | VV Nr. 3100VV Nr. 3100 — Verfahrensgebühr erster Rechtszug. | 1,3 | 692,90 € |
| 3104Terminsgebühr | VV Nr. 3104VV Nr. 3104 — Terminsgebühr erster Rechtszug. | 1,2 | 639,60 € |
| Auslagen | |||
| 7002Post- und Telekommunikationspauschale | VV Nr. 7002VV Nr. 7002 — Pauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen: 20 % der Gebühren, höchstens 20,00 € je Angelegenheit. | 20 % | 20,00 € |
| Zwischensumme (netto) | 1.352,50 € | ||
| Umsatzsteuer (19 %) | 256,98 € | ||
| Gesamt (brutto) | 1.609,48 € | ||
- 1210Gerichtskosten (GKG)
- 714,00 € — KV Nr. 1210 i. V. m. § 34 GKG
- Gegnerische Anwaltskosten
- 1.609,48 € (inkl. USt)
Unverbindliche Kostenschätzung nach § 13 RVG i. V. m. Anlage 2 und GKG Anlage 2, Stand 01.06.2025; keine Rechtsberatung.
Rahmengebühren (VV 2300) sind mit der Schwellengebühr von 1,3 angesetzt — der im Einzelfall maßgebliche Satz wird nach § 14 RVG bestimmt.
Die Druckansicht ist auf das Ergebnis zugeschnitten.
AiZ-RVG
So funktioniert's
- 01
Akte hochladen
Klageschrift, Protokolle, Beschlüsse, Urteil: Sie laden die Dokumente hoch, die ohnehin in der Akte liegen. AiZ-RVG erkennt den Text und ordnet jedes Dokument zu.
- 02
Daten prüfen
Gegenstandswert, Termine, Auftraggeber, Reisekosten: Jede erkannte Angabe zeigt Ihnen das wörtliche Zitat, die Seite und das Quelldokument. Sie bestätigen oder korrigieren.
- 03
Sätze bestimmen und abrechnen
Bei Rahmengebühren schlägt AiZ-RVG einen Satz nach § 14 RVG mit Begründung vor. Sie entscheiden. Danach steht die Vergütungsberechnung als PDF bereit.
So funktioniert's
Funktionen
Enorme Zeitersparnis
Statt Tabellen zu wälzen und Anrechnungen von Hand zu prüfen, erhalten Sie in Minuten eine vollständige Berechnung.
Rechtssichere Herleitung
Gegenstandswert, Tabellenwert nach § 13 RVG, VV-Nummern, Anrechnung, Auslagen, Umsatzsteuer — jede Position mit Rechtsgrundlage.
Die ganze Akte im Blick
AiZ-RVG wertet mehrere Dokumente gemeinsam aus, führt sie zusammen und zeigt Widersprüche an, statt sie zu verstecken.
Anrechnung automatisch geprüft
Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebühr, Mahnverfahren auf Klage, Beratung auf Geschäftsgebühr — mit Deckelung nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV.
Datenschutz auf deutschen Servern
Mandantendaten bleiben in Deutschland. Verschlüsselte Speicherung, strikte Trennung je Kanzlei.
Lückenlose Rechnungsnummern
Fortlaufend je Kanzlei und Jahr, ohne Lücken durch verworfene Entwürfe. Korrekturen nur über Storno.
Schnittstelle für Ihre Software
Ein einziger Aufruf: Akte hinein, Vergütungsberechnung heraus. Ihre Kanzleisoftware rechnet ab, ohne dass jemand die Oberfläche öffnet — mit persönlichen Schlüsseln, die Sie selbst verwalten.
Ihre Mandantendaten verlassen Deutschland nicht.
Verantwortungsvoller Umgang mit Ihren Mandantendaten.
- KI-Verarbeitung über den in der Administration aktiven Anbieter
- Verarbeitung auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags (Art. 28 DSGVO)
- strikte Mandantentrennung je Kanzlei
- verschlüsselte Speicherung und TLS-Transport
/ Monat
Ein Plan für jede Kanzlei
Transparente Preise, monatlich abgerechnet. Als eine Nutzung zählt ausschließlich die Erstellung einer neuen finalen Rechnung.
Start
Ideal zum Kennenlernen und für kleine Kanzleien.
0 €/ Monat
Bis zu 5 Rechnungen / Monat
- 5 finale Rechnungen pro Monat
- automatische Datenextraktion
- RVG-Berechnung mit Herleitung
- Rechnung als A4-PDF
Beliebt
Standard
Für die laufende Praxis mit regelmäßigem Aufkommen.
50 €/ Monat
Bis zu 30 Rechnungen / Monat
- 30 finale Rechnungen pro Monat
- alle Funktionen aus Start
- lückenlose Rechnungsnummern
- Anrechnungsprüfung
- Dashboard und Monatsstatistik
- E-Mail-Support
Professional
Unbegrenztes Volumen für stark ausgelastete Kanzleien.
75 €/ Monat
Über 30 Rechnungen / Monat
- unbegrenzte finale Rechnungen
- alle Funktionen aus Standard
- priorisierte Verarbeitung
- mehrere Nutzerrollen
- bevorzugter Support
Alle Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Monatlich kündbar.
Ein Plan für jede Kanzlei
Häufige Fragen
Ersetzt AiZ-RVG die rechtliche Prüfung?
Nein. AiZ-RVG ist ein Werkzeug zur Vorbereitung. Die Bestimmung der Rahmengebühren nach § 14 RVG treffen ausschließlich Sie, und jede finale Rechnung geben Sie selbst frei.
Werden meine Akten an externe KI-Dienste gesendet?
Das kann die Administration steuern. Ist ein externer Anbieter aktiv, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags (Art. 28 DSGVO); Einzelheiten nennt die Datenschutzerklärung.
Was zählt als eine Nutzung?
Ausschließlich die erfolgreiche Erstellung einer neuen finalen Rechnung — unabhängig davon, ob sie über die Oberfläche oder über die Schnittstelle entstanden ist. Entwürfe, Vorschauen, Korrekturen, erneute PDF-Exporte und der Versand bereits finalisierter Rechnungen zählen nicht.
Was kostet die Nutzung?
Der Plan Start ist kostenlos und umfasst bis zu 5 finale Rechnungen pro Monat. Standard kostet 50 € für bis zu 30 finale Rechnungen, Professional 75 € ohne Kontingentgrenze. Alle Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, monatlich kündbar.
Gibt es eine Schnittstelle für unsere Kanzleisoftware?
Ja. Sie senden die Aktendokumente an einen einzigen Endpunkt und erhalten die vollständige Vergütungsberechnung mitsamt Rechnung und Herleitung zurück. Die Anmeldung erfolgt über persönliche Schlüssel, die Sie in Ihrem Profil selbst anlegen, sperren und löschen. Die Beschreibung finden Sie unter „Schnittstelle“.
Bestimmt die Schnittstelle die Rahmengebühren selbst?
Nein. Auch über die Schnittstelle bleibt die Bestimmung nach § 14 RVG Ihre Entscheidung. Ohne Ihre ausdrückliche, vorab erteilte und jederzeit widerrufliche Freigabe liefert die Schnittstelle einen Rechnungsentwurf, den Sie in der Oberfläche freigeben.
Sehen wir, wer wann was abgerechnet hat?
Ja. Jede Nutzung wird je Fall protokolliert — mit Datum, Uhrzeit, Kanal (Oberfläche oder Schnittstelle), verwendetem Schlüssel und Ergebnis. Sie können das Protokoll jederzeit einsehen und als CSV exportieren.
Welche Verfahren deckt AiZ-RVG ab?
Beratung, außergerichtliche Vertretung, Mahnverfahren, Zivil-, Arbeits-, Verwaltungs- und Familiensachen in allen Instanzen sowie die Zwangsvollstreckung. Straf- und Bußgeldsachen folgen.
Welcher Rechtsstand wird verwendet?
AiZ-RVG wählt die Fassung anhand des Auftragsdatums nach § 60 RVG — auch für Altmandate, die noch nach der Fassung vor dem 1. Juni 2025 abzurechnen sind.
Sind die Berechnungen nachvollziehbar?
Ja. Jede Position zeigt VV-Nummer, Gegenstandswert, Satz, Rechtsgrundlage und Herleitung. Die Berechnungsgrundlage lässt sich vollständig aufklappen.
Kann ich monatlich kündigen?
Ja. Alle Pläne sind monatlich kündbar.
Bereit, Ihre Vergütungsberechnung zu beschleunigen?
Starten Sie kostenlos mit bis zu 5 Rechnungen pro Monat.